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Versicherungsschutz

Versicherungsschutz des Bergwanderführers

Oft wird fälschlicherweise angenommen, dass es einen generellen Versicherungsschutz (z.B. Unfall- oder Bergungskosten-Versicherungsschutz) gibt, sobald man als Gast mit einem Bergwanderführer unterwegs ist. Das stimmt in dieser Form leider nicht!

Alle Bergwanderführer haben eine Haftpflichtversicherung, die dann - und nur dann - Kosten erstattet, wenn der Bergwanderführer bei der Ausübung seiner Tätigkeit einen Fehler begeht. Wenn Sie jedoch am Berg verunglücken (dazu zählt bereit unglückliches Umknicken) und der Bergwanderführer daran keine Schuld trägt, kommt seine Versicherung nicht für entstehende Kosten (wie etwa die Rettung per Hubschrauber) auf. Im Zweifelsfall müssten Sie diese Kosten dann selbst tragen!

Wir empfehlen Ihnen daher dringend den Abschluss einer Reiserücktritts-, Bergungs- und Unfallversicherung sowie eine Auslands-Versicherung.

 

 

Sind Sie Mitglied in einem Alpenverein?

Wenn Sie Mitglied in einem Alpenverein sind, sieht die Situation schon wieder anders aus. Wir haben für Sie hier exemplarisch die Leistungen des Versicherungsschutzes des Deutschen Alpenvereins (DAV) zusammengestellt. Auch die Leistungen des Österreichischen Alpenvereins (ÖAV) und des Alpenvereins Südtirol (AVS) sind recht ähnlich. Der Schweizer Alpen-Club (SAC) stellt jedoch eine Ausnahme dar, die SAC Mitgliedschaft beinhaltet leider keinen Versicherungsschutz.

 

Die Leistungen des DAV Versicherungsschutzes im Überblick

  • Such-, Bergungs- und Rettungskosten bis 25.000,-€ je Person und Ereignis: erstattet die Kosten bis 25.000,-€ für Such-, Bergungs- und Rettungskosten bei Bergunfällen.
  • Unfallbedingte Heilkosten (Arzt, Krankenhaus): erstattet die Kosten der notwendigen medizinischen Hilfe im Ausland bei Unfallverletzung während der AUsübung von Alpinsport.
  • 24-Stunden-Notrufzentrale: Tel. +49 (0) 89-30 65 70 91 bei Bergnot oder Unfällen während der Ausübung alpiner Sportarten.
  • Sporthaftpflicht-Versicherung (Generali Versicherung AG): Absicherung der gesetzlichen Haftpflichtansprüche aus Personen- und Sachschäden mit bis zu 2.000.000,-€, sofern sich diese Ansprüche aus den sportlichen Bergaktivitäten ergeben.

 

Geltungsbereich

Weltweit, bei Bergnot oder Ausübung von Alpinsport - ausgenommen sind u.a. die Ausübung von Alpinsportarten (z.B. Trekkingtouren) im Rahmen von Pauschalreisen außerhalb Europas und Expeditionen.

 

 

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